Gerne möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass ab dem 7.12.2020 maximal ein Besuch pro BewohnerIn/pro Woche möglich ist - Ausnahmen sind die Palliativ- und Hospizbegleitung sowie die Seelsorge.
BesucherInnen müssen bitte ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 vorweisen, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt oder das Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf
COVID-19 | Besucherregelgung ab dem 7.12.2020
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